- Was bedeutet die EU-Transparenzverordnung für Finanzmarktteilnehmer?
- Was ist im Daily Business zu beachten?
- Grundlagen für die Aufstellung einer rechtssicheren Nachhaltigkeitsstrategie
- Kenntnisse über die Implementierung erforderter interner Prozesse Demo anfordern
8 Kurskapitel
Every course module you find here can be used as a short learning unit – also called Learning Nugget. Do you have any questions about the course content? – We would be glad to help you.
Die neue Transparenzverordnung der EU können Unternehmen nicht länger ignorieren
Wer nicht zu den regelmäßigen Lesern des „Amtsblatt der Europäischen Union“ gehört, dürfte vielleicht überrascht gewesen sein, als das Stichwort „EU-Transparenzverordnung“ plötzlich in aller Munde war. Am 9. Dezember 2019 hatte die europäische Behörde die Verordnung 2019/2088 über „nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ veröffentlicht. Seit dem 10. März 2021 sind die neuen Vorschriften EU-weit gültig. Mit ihnen soll das Thema Nachhaltigkeit im Finanzmarkt auf europäischer Ebene weiter verankert werden. Zugleich soll verhindert werden, dass auf nationaler Ebene unterschiedliche Maßnahmen in verschiedenen Bereichen der Finanzbranche verfolgt werden.
Die Transparenzverordnung kennen und verstehen
Dass es die, so der ursprüngliche Wortlaut, „Sustainable Finance Disclosure Regulation“ nun gibt, ist eine Herausforderung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. Die Transparenzverordnung der EU – kurz: TVO – ist zwar weitgehend unbeachtet einer breiten Öffentlichkeit beschlossen worden, doch inzwischen kann das Thema niemand mehr ignorieren. Unternehmen sind aus diesem Grund gut beraten, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Möglich ist dies mit diesem aktuellen E-Learning-Kurs von Security Island. Die Teilnehmer lernen die Facetten des Themas „EU-Transparenzverordnung“ anhand vieler Beispiele kennen und verstehen.
Doch worum geht es bei der TVO überhaupt, was hat das mit Nachhaltigkeit zu tun – und wie betrifft sie die Banken und Versicherungen? Im Grunde ist es so: Seit Inkrafttreten der „EU-Transparenzverordnung“ müssen Finanzmarkteilnehmer und Finanzberater das Thema Nachhaltigkeit verstärkt berücksichtigen. Der Europäischen Union geht es bei der Transparenzverordnung insbesondere um einheitliche Offenlegungspflichten hinsichtlich Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken.
Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken laut EU-Transparenzverordnung
Als Nachhaltigkeitsfaktoren definiert die Europäische Union in ihrer Transparenzverordnung Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, aber auch die Achtung von Menschenrechten sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Nachhaltigkeitsrisiken hingegen sind laut Transparenzverordnung solche Rahmenbedingungen, die in den zuvor erwähnten Bereichen negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten. Das klingt jetzt recht abstrakt, daher ein Beispiel aus dem wichtigen Bereich Umwelt: Der vielzitierte Klimawandel führt zu einem gehäuften Auftreten von extremen Wetterereignissen, Regen bleibt aus, Dürre setzt ein, Flüsse führen weniger Wasser, die Pegel sinken und Schiffe können keine Waren mehr befördern. Die Folge: Der Hersteller kann seine Produkte nicht mehr zum Kunden liefern – die Investition verliert an Wert.
Genaue Vorgaben, wie Unternehmen ihr Risikomanagement an die EU-Transparenzverordnung ausrichten sollen, finden sich nicht in dem EU-Papier. Stattdessen gibt es Hinweise darauf, welche Informationen sie mit Blick auf Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlichen müssen. Verschiedene Berufsverbände haben darauf bereits reagiert und geben ihren Mitgliedern Material an die Hand, das sie per „Copy & Paste“ auf ihren Internetseiten hinterlegen können.
EU-Transparenzverordnung mit E-Learning in Gänze überblicken
Das ist zweifelsfrei ein guter Service, doch zielführender dürfte es wohl sein, das facettenreiche Thema EU-Transparenzverordnung in Gänze zu verstehen und eigene Ausführungen zu formulieren. Wie dies gelingt, zeigt ein E-Learning-Kurs von Security Island. Behandelt werden in dem Online-Learning beispielsweise Umsetzungspflichten, vorvertragliche (!) Pflichten und Beratung sowie Muss-Bestandteile der regelmäßigen Berichte. Außerdem – ebenfalls ein wichtiges Thema – werden Marketingvorgaben thematisiert.
Dass sich die EU-Politiker mit der Transparenzverordnung des Themas Nachhaltigkeit vertiefend angenommen haben, ist nicht weiter überraschend. In den Jahren zuvor hatte es auf EU-Ebene bereits mehrere Nachhaltigkeitsverordnungen zu bestimmten Finanzinstrumenten gegeben. Die neue Verordnung 2019/2088 zur Erhöhung der Transparenz im Finanzmarktsektor ist nun aber deutlich umfangreicher als frühere Maßnahmen. Offenbar war die Zeit reif dafür.
Transparenzverordnung als Hilfe für Anleger beim Thema Nachhaltigkeit
Bank- und Versicherungsberater wissen es längst aus ihrem beruflichen Alltag: Die Aussicht auf Rendite ist nicht mehr der Hauptbeweggrund bei Anlageüberlegungen, auch das Thema Nachhaltigkeit spielt zunehmend eine Rolle. Viele Anleger sind bereit, bewusster mit ihrem Geld umzugehen. Sie wählen Produkte, die weder dem Klima noch der Umwelt schaden. Marktbeobachter bezeichnen das Interesse an nachhaltigen Geldanlagen aus diesem Grund derzeit als „Wachstumsthema“ und betonen, dass das aktuelle Anlegerinteresse den „Beginn eines langfristigen Trends“ darstelle. Demzufolge wird es zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen. Die EU-Transparenzverordnung soll Privatkunden auch dabei helfen, wohl überlegte Entscheidungen treffen zu können – und um ökologische sowie soziale Aspekte einer Investition abzuwägen, ist eine umfassende Informationslage unabdingbar.
Es ist zu erwarten, dass es in der Finanz- und Versicherungsbranche künftig beim Thema Nachhaltigkeit noch zahlreiche Anpassungen an regulatorische Vorgaben geben wird. Die EU-Transparenzverordnung ist nur ein Baustein eines großen Puzzles. Nur wer das Thema im Blick behält, verliert nicht den Anschluss.
Branchenakteure mit E-Learning zielgenau über die Transparenzverordnung informieren
Die Experten von Security Island werden die angebotenen E-Learning-Kurse zum Thema EU-Transparenzverordnung daher immer auf dem neuesten Stand halten und an aktuelle Entwicklungen anpassen. So können verschiedene Branchenakteure zielgenau informiert werden. Banken stehen im Tagesgeschäft vor anderen Herausforderungen als Versicherungen, kleine Firmen haben zum Thema Nachhaltigkeit andere Fragen als große Unternehmen – und um den Anforderungen verschiedener Akteure aus unterschiedlichen Branchen gerecht zu werden, ist es für Security Island kein Problem, die E-Learning-Kursinhalte zu individualisieren. Mit Blick auf die Transparenzverordnung der EU bedeutet dies, dass beispielsweise für Banken und Versicherungen individuell zugeschnittene Online-Angebote gestaltet werden können.
EU-Transparenzverordnung: Berichtspflichten rechtssicher nachkommen
Wenn Interesse besteht, informieren der Autor des Security-Island-E-Learning-Kurses und sein Beratungsteam interessierte Firmen bei allen Fragen zur Umsetzung und zur Implementierung der Verordnung in bestehende Unternehmensstrukturen. Möglich ist dies auch in Form von Vor-Ort-Workshops unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Corona-Regeln. Bei dieser direkten Form der Beratung lässt sich auch genauestens abwägen, inwiefern die EU-Transparenzverordnung für das interessierte Unternehmen von Relevanz ist – und wie möglichen Berichtspflichten rechtssicher nachzukommen ist.
FAQ
Ja, wir bieten einen 2-tätigen Vorort-Workshop zur Umsetzung der EU-Transparenzsverordnung mit unserem Kursautoren, Dozenten und Compliance-Spezialisten Holger Berens.
Für weitere Informationen, nutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular.