Diversität gilt heute als wichtiger Treiber für ein kreatives und leistungsfähiges Arbeitsumfeld. Doch noch immer sieht die Praxis in vielen Unternehmen anders aus. Dabei macht der Gesetzgeber konkrete Vorgaben, um eine Benachteiligung abzubauen oder zu verhindern.

Die Gleichbehandlung von Mann und Frau steht seit Jahren auf der strategischen Agenda vieler Unternehmen. Denn während der Grundsatz der Gleichbehandlung weitläufige gesellschaftliche Akzeptanz findet, sieht es in vielen Unternehmen noch ganz anders aus. So verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich noch immer rund 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Im weltweiten Vergleich belegt Deutschland in Sachen geschlechterspezifische Gleichberechtigung lediglich Platz 10. Dabei darf Gleichbehandlung nicht auf den Unterschied zwischen den Geschlechtern reduziert werden. So ist gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch eine Benachteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alters oder sexuellen Identität grundsätzlich unzulässig. Bei einem Verstoß können insbesondere Schadenersatzansprüche bestehen.

Die Beweislast obliegt dem Arbeitgeber

Dabei obliegt es dem Arbeitgeber, im Falle einer begründeten Anschuldigung zu beweisen, dass die Anforderungen der Gleichbehandlung erfüllt sind. Doch was bedeutet dies für die unternehmerische Praxis? – Vor allem typische Fehler sollten Unternehmen und Personalverantwortliche tunlichst vermeiden. Hierzu zählt insbesondere eine alters- und geschlechtsspezifische Gestaltung von Stellenausschreibungen. Aber auch in der Personalentwicklung ist Vorsicht geboten – denn auch hier sollte ungeachtet der genannten Merkmale entschieden werden. Um die Anforderungen des Gleichbehandlungsgesetzes unternehmensweit und auf allen Managementebenen umzusetzen, ist eine einheitliche Richtlinie unerlässlich. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Schulung von Führungskräften und Personalentscheidern zu.

Mit einem E-Learning Akzeptanz schaffen und Benachteiligungen abbauen

Vor allem innovative E-Learnings haben sich hierbei bewährt. Durch eine gezielte Kombination unterschiedlicher Medienformate lassen sich Themen zur Gleichbehandlung abwechslungsreich und spannend darstellen und in einen spezifischen Praxiskontext setzen. Damit erkennen Schulungsteilnehmer die Relevanz des Themas und können das Erlernte unmittelbar in ihrem täglichen Handeln berücksichtigen. Doch auch für den Lernenden bietet ein E-Learning zur Gleichbehandlung nennenswerte Vorteile: Ob Tablet, Smartphone oder Laptop – professionelle Trainings lassen sich flexibel über unterschiedliche Endgeräte abrufen, bei Bedarf unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen. So ergibt sich ein maximales Maß an Nutzerfreundlichkeit sowie zeitlicher und räumlicher Flexibilität. Security Island hat ein solches Training zum AGG entwickelt und bietet damit eine professionelle Schulungslösung, auch für Ihr Unternehmen.