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„Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Diskriminierungen am Arbeitsplatz verhindert oder beseitig werden. Bei Verstößen gegen Diskriminierungsverbote können insbesondere Schadenersatzansprüche drohen. Mit unserem praxisorientierten E-Learning schaffen Sie Klarheit innerhalb Ihres Unternehmens.“

Technische Informationen
Format HTML5 & SCORM 1.2 
Abrufbar in LMS / Online Academy 
Sprache Deutsch, Englisch 
Kursdauer 30 - 35 Minuten 
Individualisierung Wir individualisieren Ihren Kurs 
Wissensüberprüfung 6 Quizfragen 
Anzahl der Kurskapitel 9 modules
Was Ihre Mitarbeitenden lernen
  • Anschauliche Einblicke in die Grundlagen und Ziele des AGG
  • Übersichtliche Aufstellung, wer zum sogenannten Geschützten Personenkreis gehört
  • Juristische Informationen zu den eigenen Rechten und Pflichten sowie zu denen des Arbeitgebers
  • Konkrete Merkmale, an denen sich Diskriminierung erkennen lässt
  • Solides Wissen darüber, welche Benachteiligungen verboten und welche sogar gerechtfertigt sind
  • Demo anfordern

9 Kurskapitel


Every course module you find here can be used as a short learning unit – also called Learning Nugget. Do you have any questions about the course content? – Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Aus dem Kurs

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

In Paragraf 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt es, das AGG habe zum Ziel „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ So weit, so gut. Doch die folgenden Beispiele zeigen, wie verzwickt der Umgang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis sein kann. Seit das Gesetz im Jahr 2006 in Kraft getreten ist, beschäftigt es immer wieder die Gerichte.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Berufsleben: zwei Beispiele aus der Praxis

„Diese Stelle passt zu mir“, dachte der 61 Jahre alte Diplomkaufmann. Er setzte sich an seinen Computer, schrieb eine Bewerbung, schickte sie an das Unternehmen – und erhielt wenige Tage später eine Absage. „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass andere Bewerber für das spezielle Anforderungsprofil besser geeignet sind“, hatte der Absender geschrieben. Da in der Annonce die „Mitarbeit in einem jungen, hoch motivierten Team“ in Aussicht gestellt war, witterte der 61-Jährige eine Form von Altersdiskriminierung. Er klagte auf Schadensersatz und berief sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Mann bekam Recht.

Ein Diplom-Sozialpädagoge bewarb sich bei einem Mädcheninternat – und die Schule lehnte ihn prompt ab. Die Begründung: Es würden ausschließlich Frauen gesucht, unter anderem weil zu dem Job auch Nachtdienste gehören. Ein Mann könne ja nicht die Schlaf- und Waschräume der Mädchen inspizieren. Der Pädagoge war sauer. Er fühlte sich diskriminiert wegen seines Geschlechtes und forderte eine Entschädigung. Dazu pochte er vor Gericht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Erfolg hatte er damit nicht. Dass seine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, war in diesem Fall zulässig.

AGG-Fälle sind vor Gericht häufig kompliziert

Fälle, bei denen es ums Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) geht, sind oft kompliziert. Der Kläger muss im besten Fall eindeutig belegen, dass er Opfer von Diskriminierung geworden ist. Oft hat er aber keine handfesten Beweise. Bestenfalls kann er sich auf Indizien berufen. Im AGG findet sich daher das Stichwort „Beweislastumkehr“. Dies bedeutet, dass der Beklagte im Streitfall klar machen muss, dass er niemanden benachteiligt hat. Die Praxis zeigt: Oft steht dann Aussage gegen Aussage. Und das stellt die Gerichte vor schwierige Entscheidungen.

Das AGG erstreckt sich auf alle erdenklichen Lebensbereiche – von der Wohnungssuche bis zur Auseinandersetzung mit dem Disko-Türsteher oder der Nichtbewilligung eines Kredits beim Autokauf. Besonders oft spielt es jedoch eine Rolle in der Berufswelt.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Denken der Mitarbeitenden verankern

Grundsätzlich ist es die Pflicht eines Arbeitgebers, die ungünstigere Behandlung eines Angestellten zu verhindern. Dazu gibt es eine Reihe angemessener Maßnahmen. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Vorbeugung. Dazu gilt es, bei den Mitarbeitern ein Bewusstsein für Diskriminierung zu schaffen. Eine Möglichkeit dafür ist die Teilnahme an einer Online-Schulung von Security Island zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

In dem E-Learning-Kurs wird beispielsweise auf die Unterschiede von mittelbarer Benachteiligung und unmittelbarer Benachteiligung eingegangen. Nicht-Juristen mögen angesichts dieser abstrakten Begriffe vielleicht spontan das Interesse verlieren. Doch anschauliche Beispiele in der Online-Schulung machen die Sache verständlich.

Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die wichtigsten Grundlagen des AGG.
Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die wichtigsten Grundlagen des AGG.
Erfahren Sie mehr über die geschützten Bereiche des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Erfahren Sie mehr über die geschützten Bereiche des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Auch die Belästigung stellt eine Form der Benachteiligung dar. Doch wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktiv dagegen vorgehen?
Auch die Belästigung stellt eine Form der Benachteiligung dar. Doch wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktiv dagegen vorgehen?

Details des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verständlich gemacht

Eine Form der möglichen mittelbaren Benachteiligung, in diesem Fall von alten oder behinderten Menschen, ist so alltäglich, dass man sie kaum wahrnimmt: Viele Banken schließen Filialen, um Kosten zu sparen. Dann stellen sie Automaten auf, an denen die Kunden ihre Bankgeschäfte erledigen sollen. Wenn diese Maschinen aber nicht ausreichend barrierefrei sind, kann dies eine mittelbare Benachteiligung sein.

Eine unmittelbare Benachteiligung hingegen liegt laut AGG-Gesetz vor, wenn ein Mensch aufgrund eines der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmale eine ungünstigere Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Position. Klingt kompliziert, ist es aber eigentlich gar nicht.

Deutlich wird die Bedeutung von unmittelbarer Benachteiligung mit diesem Beispiel aus der Praxis: Eine Firma, die Waren in die USA exportiert, schickt regelmäßig (männliche) Mitarbeiter nach Florida. Die Amerika-Trips sind beliebt. Frauen, die auch einmal gerne eine solche Dienstreise nach Miami machen würden, dürfen das aber nicht. „Dies geschieht zum Schutz der Frauen“, sagt der Chef, „nur Männer können mit den Gefahren einer Auslandsreise umgehen.“ – Hätte der Mann an einer AGG-Schulung von Security Island teilgenommen, hätte er sich wohl nicht öffentlich zu solch einer Aussage hinreißen lassen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift auch bei sexueller Belästigung

Eindeutiger gelagert sind Fälle von sexueller Belästigung. Auch hier kann das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greifen. Ein Beispiel: Der Abteilungsleiter umgarnt seine Assistentin und macht ihr anzügliche Angebote. Hin und wieder legt er auch seinen Arm um ihre Schulter und drückt sie an sich. „Huch, ein Versehen“, sagt er dann. Die junge Frau weiß nicht, wie sie reagieren soll. Sie will ja ihren beruflichen Aufstieg nicht gefährden. Schließlich nimmt sie all ihren Mut zusammen: Sie meldet den Vorfall dem Chef und informiert den AGG-Beauftragten des Unternehmens.

Betrachtet man das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Zusammenfassung, wird deutlich, dass das AGG viele Bereiche des Lebens schützt. Es verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Überzeugungen, Behinderung, Alter sowie sexueller Identität. Das AGG schützt aber nicht vor jeder Form von Ungleichbehandlung.

Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennenlernen

Jeder Fall möglicher Diskriminierung ist einzigartig und muss individuell betrachtet werden. Hilfreich ist, wenn derjenige, der sich auf das AGG berufen will, möglichst vertraut mit dem AGG-Gesetz ist. Eine Möglichkeit, die Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kennenzulernen, ist die Teilnahme an einer Online-Schulung von Security Island. In dem E-Learning-Kurs wird das Thema mit vielen praxisnahen Beispielen verständlich gemacht.

FAQ

Ist der E-Learning Kurs kompatibel mit einem LMS?

Unsere Kurse werden im Format SCORM 1.2 ausgeliefert. Das E-Learning können Sie somit in Ihr bestehendes Learning Management System (LMS) integrieren oder über unsere hauseigene Online Academy allen gewünschten Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. 

Wie viel kostet eine Kurslizenzierung?

Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Anzahl der zu schulenden Mitarbeitenden
  • Lizenzierungszeitraum
  • Lizenzierung weiterer E-Learning Kurse von Security Island
  • Grad der gewünschten Individualisierung des Kurses (optional)
  • Möglichkeit eines Buy-Outs

Generell gilt: Je mehr Kurse lizenziert werden, desto geringer fällt der Preis/Kurs aus! Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihr passendes Lizenzierungsmodell zu finden.

Kann der E-Learning Kurs individualisiert werden?

Jeder Security Island E-Learning Kurs kann auf Ihr Corporate Design und auf Ihre Unternehmensprozesse angepasst werden. Durch unsere flexible Produktionsweise können Individualisierungen auch kurzfristig realisiert werden. 

Die Kosten für die Individualisierung hängen von dem Aufwand der Anpassungen ab. Dieser kann in einer kostenlosen Erstberatung ermittelt werden.

Wer verantwortet die Inhalte der E-Learning Kurse?

Alle unsere E-Learning Kurse werden von erfahrenen Fachautorinnen und Fachautoren verfasst, die fester Bestandteil der Kurse von Security Island sind. Für inhaltliche Rückfragen und Anpassungen stehen sie unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite.