Ob Alkohol und Tabak, illegale Rauschmittel und Medikamente, oder auch Glückspiel und Essstörungen – Sucht hat viele Gesichter und bleibt allzu oft unerkannt. Dabei hat jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland mit Suchtproblemen zu kämpfen. Das Prekäre: Suchterkrankungen finden sich in allen Branchen und gesellschaftlichen Schichten. Sie müssen dabei als chronische Krankheit verstanden werden, die sich aus einem riskanten Konsum von Suchtmitteln entwickelt. Verlässliche Zahlen über das Ausmaß der Suchtproblematik am Arbeitsplatz gibt es kaum – das Dunkelfeld gilt als enorm. 

Doch eines ist unbestritten: Alkohol als Volksdroge ist und bleibt der traurige Spitzenreiter. Rund 1,6 Millionen Menschen zählen hierzulande als alkoholabhängig. In der Arbeitswelt sind bereits die Jüngsten gefährdet: Fast jeder fünfte Auszubildende trinkt bereits Alkohol in riskantem Maße – so wie insgesamt 6,7 Millionen Personen in Deutschland. Dabei legt riskanter Alkoholkonsum nicht nur den Grundstein für eine mögliche Suchterkrankung, sondern kann auch zu erheblichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz führen.

Ernüchternd: Höhere Fehlzeiten, mehr Arbeitsunfälle, weniger Produktivität

Insgesamt wird der volkswirtschaftliche Schaden von Alkoholkonsum auf stolze 57 Milliarden Euro geschätzt. Kein Wunder, fehlen alkoholkranke Mitarbeitende doch etwa zwei- bis viermal häufiger als der Durchschnitt der Belegschaft. Auch ist jeder dritte Arbeitsunfall auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch zurückzuführen. Gleichzeitig nehmen Motivation und Leistungsfähigkeit, und damit die Produktivität alkoholisierter Mitarbeitender erheblich ab. 

Aufklärung über Sucht am Arbeitsplatz ist gefordert 

Darum müssen Unternehmen vorbeugen: Mithilfe eines umfassenden Präventionskonzeptes können Mitarbeitende sensibilisiert und über die Gefahren von Alkohol und anderen Suchtmitteln aufgeklärt werden. Gleichzeitig gilt es, Führungskräfte im Umgang mit Suchterkrankungen im Arbeitsumfeld zu schulen und konstruktive Hilfestellungen und Beratungsangebote für Betroffene zu entwickeln. Dabei wird allgemein zwischen verhältnis- und verhaltensorientierten Präventionsmaßnahmen unterschieden. So müssen einerseits konsumfördernde Faktoren wie Stressbelastung oder Mobbing beseitigt, andererseits die Verfügbarkeit von Suchtmitteln im Arbeitsumfeld verringert werden.

Verhältnis- und verhaltensorientierte Präventionsmaßnahmen und umfassende Schulungen

Während Suchtprävention in größeren Unternehmen meist Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist, sind entsprechende Maßnahmen in Klein- und Mittelständischen Unternehmen eher selten. Dabei ist das Interesse des Arbeitgebers alles andere als Eigennutz, sondern Teil der gesetzlichen Pflicht: 

So ist er gemäß Arbeitsschutzgesetz zur Prävention und zum Abbau gesundheitlicher Gefährdungen am Arbeitsplatz verpflichtet. Das Engagement der Führungskräfte ist dabei von besonderer Bedeutung und sollte durch geeignete Schulungen gefördert werden. Professionelle Schulungen und übergreifende Awareness-Kampagnen werden damit zu einem wichtigen Baustein des betrieblichen Suchtpräventionsprogramms.


Quellen:

  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung-1/drogen-und-sucht/praevention-des-suchtmittelkonsums/betriebliche-suchtpraevention-in-kleinst-und-klein.html
  • https://www.sucht-am-arbeitsplatz.de/vorbeugung/vorbeugung-praevention
  • https://www.sucht-am-arbeitsplatz.de/vorbeugung/hintergrundinformationen
  • https://www.fuerstenberg-institut.de/fuer-unternehmen/psychische-belastungen-reduzieren/betriebliche-suchtpraevention
  • https://www.berlin-suchtpraevention.de/themen/betriebliche-suchtpraevention/
  • https://www.uni-goettingen.de/de/document/download/ae7fc9a94d7761d3a08f27487c43c9c4.pdf/FB_Suchtpraevention_16314_web.pdf
  • https://www.sucht-am-arbeitsplatz.de/vorbeugung/zahlen-daten-fakten