- Verständliche Einblicke in das aktuelle Arbeitsrecht
- Solides Wissen zum Bewerbungsverfahren, zu Arbeitsverträgen und Befristungen
- Anschauliche Angaben zu Tarifverträgen, Sozialabgaben und Betriebsvereinbarungen
- Verlässliche Tipps zum Umgang mit externen Dienstleistern und Scheinselbstständigen
- Übersichtliche Auskünfte über Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer sowie fundierte Informationen zu Abmahnungen und Kündigungen
- Juristische Tipps, um Diskriminierung zu vermeiden
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10 Kurskapitel
Every course module you find here can be used as a short learning unit – also called Learning Nugget. Do you have any questions about the course content? – We would be glad to help you.
Aus dem Kurs
Arbeitsrecht: Wichtige gesetzliche Bestimmungen, die Führungskräfte kennen sollten
Werner Meyer hatte sich gar nichts dabei gedacht. „Frau Jansen, kochen Sie mir doch mal schnell einen Kaffee“, hatte er im Vorbeigehen zu seiner Sekretärin gesagt. Was dann kam, überraschte den Chef total. Seine Angestellte fuhr völlig aus der Haut: „Das können Sie gefälligst selber machen!“, rief sie. „Von Kaffeekochen steht nichts in meinem Arbeitsvertrag!“
Ganz gleich, ob die Sekretärin bloß einen schlechten Tag hatte, oder ob das Betriebsklima schon länger angespannt war und die Kaffee-Bitte schlicht das berühmte Fass zum Überlaufen brachte: Das hier skizzierte Beispiel bringt uns mitten ins Thema Arbeitsrecht.
Auch wenn Frau Jansen in ihrem Leben schon unzählige Tassen Kaffee für ihren Vorgesetzten gekocht haben mag – sie muss es nicht tun. Der Arbeitgeber hat zwar das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, doch auf welche Tätigkeiten es sich erstreckt, steht im Arbeitsvertrag.
Frau Jansen gibt an, in ihrem Arbeitsvertrag sei die vom Chef zugewiesene Aufgabe nicht vereinbart worden. Somit darf die Sekretärin das Kaffeekochen verweigern. Ob es ratsam ist, den Wunsch des Chefs auszuschlagen, ist eine andere Sache. Aber wir thematisieren hier ja schließlich das Thema Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht fußt auf verschiedenen Gesetzen
Für das deutsche Arbeitsrecht gibt es kein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“, das alle gesetzliche Regelungen an einem Ort vereint. Es wird vielmehr auf viele verschiedene Gesetze zurückgriffen. Da das Arbeitsrecht ein spezieller Teil des Privatrechts ist, sind zum Beispiel einige Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Arbeitsrecht von Bedeutung. Es greifen aber zum Beispiel auch EU-Recht und das deutsche Grundgesetz, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen oder der individuell verhandelte Arbeitsvertrag des betroffenen Arbeitnehmers.
E-Learning als Orientierung im Paragrafendschungel des Arbeitsrechts
Orientierung im Paragrafendschungel des Arbeitsrechts gibt der E-Learning-Kurs „Arbeitsrecht für Führungskräfte“ von Security Island. Die Inhalte sind speziell auf die Anforderungen von Vorgesetzten zugeschnitten. Die Teilnehmer der Schulung „Arbeitsrecht für Führungskräfte“ lernen die wichtigsten Grundlagen des Arbeitsrechts kennen, bekommen Tipps für richtiges Verhalten in schwierigen Führungssituationen, und sie erfahren, wie sie arbeitsrechtliche Probleme am Arbeitsplatz vermeiden können.
Wer online an der Schulung „Arbeitsrecht für Führungskräfte“ teilnimmt, erfährt dass das Arbeitsrecht auf drei Säulen fußt. Zum einen auf dem sogenannten Individualarbeitsrecht – dabei geht es um die beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Begründung des Arbeitsvertrags, Rechte und Pflichten sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zum anderen kommt das Kollektive Arbeitsrecht zum Tragen – hier geht es etwa um Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, um Tarifverträge, Betriebsverfassungen und den Arbeitskampf. Bei der dritten Säule handelt es sich um den Bereich Arbeitsschutz.
Arbeitsrecht: Abmahnung wegen Fehlverhaltens im Unternehmen
Erinnern wir uns noch einmal an das zuvor erwähnte Arbeitsrecht-Beispiel von Herrn Meyer und Frau Jansen. Eine fristlose Kündigung muss die Sekretärin wegen ihrer einmaligen Weigerung, Kaffee zu kochen, natürlich nicht befürchten. Nehmen wir aber nun einmal an, Frau Jansen kann den Kaffee nicht kochen, weil die Kaffeebohnen verschwunden sind: Die Sekretärin hat nämlich den gesamten Vorrat der kostbaren Luxus-Bohnen ihres Chefs verkauft, um ihr Drogenproblem zu finanzieren. In der Vergangenheit hat sie wegen eines ähnlichen Vergehens sogar schon eine Abmahnung erhalten. In diesem Fall wären Frau Jansens Tage im Unternehmen wohl gezählt.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, so die Definition, ist „eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit Gestaltungswirkung“. Unterschieden wird dabei zwischen zwei Kündigungsarten, der ordentlichen Kündigung mit Frist (§§ 620 Abs. 2, 621 f. BGB) und der außerordentlichen Kündigung ohne Frist (§ 626 BGB).
Mit einer ordentlichen Kündigung das Beschäftigungsverhältnis beenden
Für eine ordentliche Kündigung, die sozial gerechtfertigt ist, müssen besondere Gründe vorliegen. Sie können personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann beispielsweise erfolgen, wenn ein Arbeitnehmer wiederholt unentschuldigt fehlt. Ein möglicher Grund für eine personenbedingte Kündigung kann zum Beispiel eine Krankheit des betroffenen Arbeitnehmers sein, sofern er wegen dieser Erkrankung seinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann. Betriebsbedingte Kündigungsgründe, jeder kennt es aus den Wirtschaftsnachrichten, können Ereignisse sein, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen – zum Beispiel ein massiver Stellenabbau aufgrund von Sparzwängen oder die Betriebsschließung nach einer Insolvenz.
Personalverantwortliche müssen sich im Arbeitsrecht auskennen
Führungskräfte sind gut beraten, wenn sie sich im Arbeitsrecht auskennen. Nur wenn sie die rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten kennen, können sie in schwierigen Führungssituationen einen kühlen Kopf bewahren. Bemerken sie zum Beispiel Fälle von Mobbing am Arbeitsplatz, müssen sie wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie zum Schutz des betroffenen Arbeitnehmers haben. Ähnlich gelagert ist es beim Vorkommen von sexuellen Belästigungen in der Belegschaft oder bei Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Das letztgenannte Problem hat insbesondere durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG noch einmal an Bedeutung gewonnen. Das seit 2006 gültige Gesetz soll den Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht regeln. Alle betrieblichen Abläufe und Strukturen sowie alle arbeitsrechtlichen Verträge und Maßnahmen müssen mit dem AGG vereinbar sein. Wird jemand wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt, drohen Schadensersatzklagen.
Arbeitsrecht dient dem Schutz der Arbeitnehmer
Das Ziel des AGG ist natürlich lobenswert. Doch es kann auch vorkommen, dass ein Unternehmen wegen eines unbemerkten AGG-Verstoßes rechtliche Probleme bekommt: Setzt die Personalabteilung des Unternehmens von Werner Meyer beispielsweise eine Stellenanzeige in die Zeitung, mit der eine „dynamische Sekretärin“ als Nachfolgerin von Frau Jansen gesucht wird, kann dies bei entsprechender Auslegung eine unmittelbare Diskriminierung von Älteren und Männern darstellen.
Zur Erklärung: Eine unmittelbare Benachteiligung liegt dann vor, wenn ein Mensch aufgrund eines der im Gleichbehandlungsgesetz AGG genannten Merkmale eine ungünstigere Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Position. Kurz: Ein älterer Mann, der den ausgeschriebenen Sekretärinnen-Job nicht bekommen hat, kann sich aufs AGG berufen. Er könnte vor Gericht argumentieren, durch die Nichteinstellung sei ihm ein materieller Schaden entstanden – und die entgangenen Lohnzahlungen einklagen.
Arbeitsrecht ist voller Fallstricke und Führungskräfte tragen enorme Verantwortung
Man sieht: Das Arbeitsrecht ist voller Fallstricke. Führungskräfte, die tagtäglich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind, tragen eine enorme Verantwortung. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Rechtsabteilungen und Anwaltskanzleien gute Arbeit abliefern. Sie können das Heft aber auch selbst in die Hand nehmen. Dazu müssen sie die wichtigsten Grundlagen des Arbeitsrechts kennen und verstehen. Dies gelingt mit dem E-Learning-Kurs „Arbeitsrecht für Führungskräfte“ von Security Island.
Arbeitsrecht online: Mit E-Learning arbeitsrechtliche Fragestellungen kennenlernen
Das von ausgewiesenen Experten entworfene Seminar behandelt arbeitsrechtliche Fragestellungen zu allen Phasen des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vom ersten Bewerbungsgespräch und der Einstellung mit Probezeit sowie Befristung über mögliche Abmahnungen bis hin zur Kündigung. Thematisiert wird in dem E-Learning „Arbeitsrecht für Führungskräfte“ das Arbeitsrecht von Deutschland, Österreich und der Schweiz. Abschließend können die Teilnehmer ihr vertieftes und neu erworbenes Wissen mit einem Selbstüberprüfungs-Tool kontrollieren.
FAQ
Unsere Kurse werden im Format SCORM 1.2 ausgeliefert. Das E-Learning können Sie somit in Ihr bestehendes Learning Management System (LMS) integrieren oder über unsere hauseigene Online Academy allen gewünschten Mitarbeitenden zur Verfügung stellen.
Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
- Anzahl der zu schulenden Mitarbeitenden
- Lizenzierungszeitraum
- Lizenzierung weiterer E-Learning Kurse von Security Island
- Grad der gewünschten Individualisierung des Kurses (optional)
- Möglichkeit eines Buy-Outs
Generell gilt: Je mehr Kurse lizenziert werden, desto geringer fällt der Preis/Kurs aus! Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihr passendes Lizenzierungsmodell zu finden.
Jeder Security Island E-Learning Kurs kann auf Ihr Corporate Design und auf Ihre Unternehmensprozesse angepasst werden. Durch unsere flexible Produktionsweise können Individualisierungen auch kurzfristig realisiert werden.
Die Kosten für die Individualisierung hängen von dem Aufwand der Anpassungen ab. Dieser kann in einer kostenlosen Erstberatung ermittelt werden.
Alle unsere E-Learning Kurse werden von erfahrenen Fachautorinnen und Fachautoren verfasst, die fester Bestandteil der Kurse von Security Island sind. Für inhaltliche Rückfragen und Anpassungen stehen sie unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite.