Sie ist allgegenwärtig – darüber gesprochen wird meist jedoch nur hinter vorgehaltener Hand: Eine Abhängigkeit kann das Zusammenleben erheblich beeinflussen. Ob Alkohol, Nikotin, oder auch Medikamente und illegale Drogen: Suchtverhalten beschränkt sich nicht nur auf das Privatleben. Denn häufig gehen Betroffene ihrer Sucht auch am Arbeitsplatz nach. Allein in Deutschland gibt es rund 1,7 Millionen Alkoholsüchtige. Damit ist Alkohol neben der Zigarette das am weitesten verbreitete Suchtmittel. Gemäß einer Studie trinkt etwa jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland Alkohol auch während der Arbeit – ein gravierendes Problem. 

Denn der Konsum berauschender Mittel am Arbeitsplatz beeinträchtigt nicht nur die Arbeitsleistung, sondern erhöht auch das Unfallrisiko erheblich. Rund 30 Prozent aller Arbeitsunfälle geschehen unter Alkoholeinfluss. Grund genug, um zu handeln. Denn wer wegschaut, setzt nicht nur den eigenen Betriebsablauf und die Sicherheit seiner Mitarbeitenden aufs Spiel, sondern verletzt zudem seine gesetzliche Fürsorgepflicht. Doch wie können Arbeitgeber im Verdachtsfall intervenieren?

Verdachtsmomente ernst nehmen und aktiv handeln

Nicht immer ist eine Suchterkrankung offensichtlich. Unentschuldigte Fehlzeiten, eine zunehmende Vernachlässigung des äußeren Erscheinungsbildes, aber auch Orientierungslosigkeit und plötzliche Leistungsabfälle können Hinweise auf eine mögliche Suchterkrankung sein:

  • Gehen Sie offen mit dem Thema Sucht um: Machen Sie betriebliche Suchtprävention zur Chefsache. Klären Sie über die Gefahren von Alkohol- und Drogenkonsum auf, insbesondere wenn dieser am Arbeitsplatz stattfindet und schaffen Sie Hilfsangebote für Betroffene.
  • Etablieren Sie ein geeignetes Meldesystem: Ermöglichen Sie es Ihren Mitarbeitenden, mögliche Verdachtsfälle einer dedizierten Stelle zu melden. Gehen Sie Verdachtsmomenten in professionellen Interventionsgesprächen mit Betroffenen nach.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte: Geben Sie Empfehlungen, wie mit einer möglichen Suchterkrankung von Mitarbeitenden umzugehen ist und welche Rolle der Einzelne hierbei spielt.

Umgang mit der Sucht: Abhängigkeit darf kein Tabu sein

Steht der Verdacht einer Suchterkrankung im Raum, ist schnelles Handeln gefragt. Dabei sollten Vorgesetzte nicht vor der Sensibilität des Themas zurückschrecken, sondern möglichen Bedenken mit Professionalität und Entschlossenheit begegnen. Zugleich hilft es, Mitarbeitende zum aktiven Handeln zu motivieren. Intervenieren statt wegschauen, so lautet die Devise. Damit werden Suchtprävention und -aufklärung zu einem gesamtbetrieblichen Anliegen, in welchem jeder Einzelne eine entscheidende Rolle spielen kann. Denn Abhängigkeit darf im Unternehmen kein Tabu sein – im Gegenteil. Gemeinsam mit dem Betroffenen sollten Personalverantwortliche nach möglichen Lösungen suchen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen können dabei nur der letzte Ausweg sein. Security Island bietet ein professionelles E-Learning, welches über den richtigen Umgang mit der Sucht aufklärt.