- Basiswissen und Grundsätze der Informationssicherheit
- Verantwortungsvoller Umgang mit Informationen
- Korrektes Handeln bei Verdacht auf eine Gefahr für die Informationssicherheit
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BaFin fordert Awareness für Informationssicherheit
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt Finanzinstitute in die Pflicht: In ihrer Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT(BAIT) wird von den Finanzinstituten verbindlich gefordert, ein angemessenes Risikomanagement im Bezug auf die IT zu garantieren. Dazu gehört laut Punkt 4.9 der BAIT auch ein "kontinuierliches und angemessenes Informationssicherheits- Schulungs- und Sensibilisierungsprogramm".
Somit stehen Finanzinstitute vor der Pflicht, ein Schulungsprogramm einzuführen, das fest vorgegebene Inhalte aufgreift und diese periodisch an die Mitarbeitenden und Auftragnehmenden des Finanzinstituts kommuniziert.
Security Island hat ein E-Learning Gesamtpaket entwickelt, das Finanzinstitute bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen (BAIT) unterstützt an das Schulungsprogramm erfüllt.
Auszüge aus den E-Learning Kursen



Häufig gestellte Fragen
Die "Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)" gilt für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Zahlungsdienstleister.
Die Zusammenfassung der Anforderungen finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Unter dem Punkt "Informationssicherheitsmanagement 4.9" lassen sich die Anforderungen speziell an die Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Auftragnehmenden und an die Inhalte des Schulungsprogramms nachlesen.
Lesen Sie die gesamten Anforderungen nach unter:
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