Hinweisgeberschutzgesetz 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist mittlerweile in Deutschland in Kraft, doch noch immer herrscht Unsicherheit darüber, welche Unternehmen konkret betroffen sind und welche Pflichten sie haben. Auch die Frage, ob und in welchem Umfang Schulungen erforderlich sind, wird oft diskutiert. Höchste Zeit also, Licht ins Dunkel zu bringen!
Wer ist vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?
Das Gesetz gilt für Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern. Diese sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, die es Mitarbeitenden ermöglicht, sicher und vertraulich Hinweise auf Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße abzugeben. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern mussten diese bereits umsetzen, für kleinere Unternehmen (50-249 Mitarbeiter) lief die Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023. (Hier war die Frist tatsächlich der 17. Dezember 2023, viele Unternehmen haben aber noch nicht umgesetzt.)
Was muss geschult werden?
Ein besonders wichtiger Aspekt des HinSchG ist die Interne Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Vor allem die Personen, die die interne Meldestelle betreuen, müssen über die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensweisen Bescheid wissen. Falsche Handhabung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden in das System untergraben.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, alle Beschäftigten durch eine Sensibilisierung zum Hinweisgeberschutzgesetz mit den grundlegenden Abläufen vertraut zu machen. Wenn Mitarbeitende nicht wissen, wie und wo sie einen Hinweis abgeben können oder ob sie durch das Gesetz geschützt sind, wird das System wenig genutzt. Hier hilft ein einfaches, praxisnahes eLearning Hinweisgeberschutzgesetz, das die wichtigsten Inhalte kurz und verständlich vermittelt.
Warum ist Schulung der Mitarbeitenden so wichtig?
Viele Unternehmen betrachten das Gesetz als reine Pflichtübung, doch wer das Thema ernst nimmt, profitiert langfristig. Ein funktionierendes Hinweisgebersystem kann dazu beitragen, Missstände frühzeitig zu erkennen und intern zu klären, bevor sie nach außen eskalieren. Das spart nicht nur Kosten, sondern schützt auch die Reputation des Unternehmens.
Außerdem besteht ein Haftungsrisiko, wenn Unternehmen ihre Meldestelle nicht richtig organisieren. Wird eine Meldung falsch bearbeitet oder ein Whistleblower nicht ausreichend geschützt, kann das teuer werden. Schulungen sorgen dafür, dass alle Beteiligten wissen, was zu tun ist – und was besser zu vermeiden ist.
Fazit
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da, und Unternehmen müssen handeln. Die Einrichtung einer Meldestelle reicht nicht aus, wenn die damit betrauten Personen nicht wissen, wie sie Meldungen korrekt bearbeiten. Interne Schulungen zum Hinweisgeberschutzgesetz und eLearning Hinweisgeberschutzgesetz sind daher keine nette Zusatzmaßnahme, sondern eine Notwendigkeit. Unternehmen, die hier aktiv werden, können nicht nur gesetzliche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden stärken.
Also: Lieber jetzt aktiv werden, bevor es zu spät ist!