In den USA haben Gerichte schon seit langem positiv und strafmindernd berücksichtigt, wenn Unternehmen sich um eine funktionierende Compliance bemühten. Seit vielen Jahren existieren hierzu konkrete Vorgaben und Leitlinien. Ein Trend, dem die Gerichte in Deutschland lange Jahre nur zögernd folgten, schien doch ein Vergehen die nicht funktionierende Compliance zu beweisen. Jedoch kann kein Compliance System der Welt Verfehlungen Einzelner verhindern. Eine Erkenntnis, die sich zunehmend auch in der deutschen Gerichtsbarkeit bemerkbar macht, denn mittlerweile werden die Compliance Bemühungen von Unternehmen durchaus gewürdigt, allerdings fehlen hierzu die konkreten Vorgaben.

Während in Deutschland hierzu eine Klarstellung in Form eines neuen Gesetzesentwurfes erwartet wird, der diese Form der Anerkennung bei Unternehmenssanktionen genauer definiert, hat das US-amerikanische Justizministerium im April 2019 einen neuen Leitfaden herausgegeben, der noch stärker das Vorhandensein von Compliance Management Systemen würdig. Die Leitlinien und Strafzumessungsregeln sehen Strafmilderungen und vor und reichen hin bis zu einem Verzicht auf eine Anklage, wenn die Kriterien dafür ausreichend sind. Bewertet wird dabei, ob ein Unternehmen ein maßgeschneidertes Compliance Management System besitzt, ob es auch effektiv implementiert wurde und in der Praxis funktioniert.